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Ratgeber für Wiederverkäufer

Gewerblich auf Kleinanzeigen und Vinted verkaufen: Deine Pflichten

Ab wann du gewerblich verkaufst, welche Pflichten dann gelten (Gewerbe, Impressum, Widerruf, Verpackung) und was Plattformen ans Finanzamt melden.

Stand: 20. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Ab wann du gewerblich verkaufst
  2. Was die Plattformen melden
  3. Deine Pflichten als gewerblicher Verkäufer
  4. Umsatzsteuer: Kleinunternehmer oder § 25a
  5. Mehrere Plattformen, ein Bestand
  6. So hilft RefurbOS

Viele Second-Hand-Händler starten auf Kleinanzeigen oder Vinted. Aus dem Ausmisten wird ein Geschäft, und irgendwann ist die Grenze zum gewerblichen Verkauf überschritten. Dann gelten andere Regeln als für Privatverkäufer.

Ab wann du gewerblich verkaufst

Eine feste Zahl gibt es nicht. Entscheidend ist das Gesamtbild. Typische Anzeichen:

  • Du kaufst gezielt ein, um weiterzuverkaufen.
  • Du verkaufst regelmäßig und auf Dauer, nicht nur einmal den eigenen Keller leer.
  • Du willst Gewinn erzielen.
  • Du verkaufst viele gleichartige Artikel oder Neuware.

Wer den eigenen Kleiderschrank ausmistet, bleibt privat. Wer auf Flohmärkten einkauft und online weiterverkauft, ist gewerblich tätig.

Was die Plattformen melden

Seit 2023 melden Online-Plattformen Verkäufer an das Bundeszentralamt für Steuern, wenn sie in einem Jahr 30 oder mehr Verkäufe haben oder mehr als 2.000 € einnehmen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz). Die Meldung allein macht dich nicht gewerblich, das Finanzamt sieht deine Umsätze aber und kann nachfragen.

Deine Pflichten als gewerblicher Verkäufer

  1. Gewerbe anmelden. Beim An- und Verkauf hochwertiger Konsumgüter wie Elektronik prüft das Gewerbeamt zusätzlich deine Zuverlässigkeit (§ 38 GewO).
  2. Als gewerblich auftreten. Auf Kleinanzeigen und Vinted gibt es dafür eigene Konten für Unternehmen. Wer gewerblich als Privatperson auftritt, riskiert Abmahnungen.
  3. Impressum mit Name, Anschrift und Kontakt.
  4. Widerrufsbelehrung: Verbraucher können Onlinekäufe 14 Tage lang widerrufen, auch bei gebrauchter Ware. Seit Juni 2026 gehört dazu ein Widerrufsbutton. Mehr im Artikel Widerruf bei gebrauchter Ware.
  5. Gewährleistung: zwei Jahre, bei gebrauchter Ware unter strengen Bedingungen ein Jahr. Mehr dazu im Artikel zur Gewährleistung bei gebrauchter Ware.
  6. Datenschutzerklärung, sobald du Kundendaten verarbeitest.
  7. Verpackungsgesetz: Versendest du Ware in Kartons und Füllmaterial, registrierst du dich in der Regel im Verpackungsregister LUCID und beteiligst dich an einem dualen System.
  8. Belege und Buchhaltung: Ankaufsbelege für Privatankäufe, Rechnungen auf Wunsch des Käufers, Aufzeichnungen für Umsatzsteuer und Einkommensteuer.

Umsatzsteuer: Kleinunternehmer oder § 25a

Bleibt dein Umsatz unter den Grenzen der Kleinunternehmerregelung (seit 2025: höchstens 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr), weist du keine Umsatzsteuer aus. Darüber zahlst du Umsatzsteuer. Für gebrauchte Ware von Privatleuten gilt dann meist die Differenzbesteuerung nach § 25a, bei der nur deine Marge besteuert wird. Mehr dazu im Artikel zur Differenzbesteuerung.

Mehrere Plattformen, ein Bestand

Wer gewerblich verkauft, nutzt meist mehrere Kanäle: Kleinanzeigen und Vinted für die Reichweite, eBay oder ein eigener Shop für feste Preise. Dann droht der Doppelverkauf: Ein Artikel geht auf zwei Plattformen gleichzeitig weg. Wie du das vermeidest, steht im Artikel Auf mehreren Kanälen verkaufen.

So hilft RefurbOS

RefurbOS ist für gewerbliche Händler gebaut: Ankaufsbelege, Rechnungen mit § 25a-Hinweis und das Steuerpaket für deinen Steuerberater entstehen nebenbei. Für Kleinanzeigen und Vinted bekommst du fertige Titel und Texte in der richtigen Länge und alle Fotos als ZIP. Eine Aufgabe erinnert dich, wo ein verkaufter Artikel noch online ist.

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft dein Steuerberater.

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