Ratgeber für Wiederverkäufer
Differenzbesteuerung nach § 25a UStG einfach erklärt
Wann Händler gebrauchter Ware nur ihren Gewinn versteuern, wie die Rechnung aussieht und welche Fehler Geld kosten.
Wer gebrauchte Ware von Privatleuten kauft und weiterverkauft, zahlt Umsatzsteuer oft nur auf seinen Gewinn, nicht auf den ganzen Verkaufspreis. Das regelt die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Für Second-Hand-Händler ist sie der wichtigste Hebel für die Marge.
Wann gilt die Differenzbesteuerung?
Grob drei Bedingungen:
- Du bist Wiederverkäufer, also gewerblich im An- und Verkauf tätig.
- Du verkaufst gebrauchte bewegliche Gegenstände, zum Beispiel Laptops, Handys, Kleidung oder Sammelkarten.
- Beim Einkauf wurde keine Umsatzsteuer ausgewiesen: Du kaufst von Privatleuten, von Kleinunternehmern oder von anderen Händlern, die selbst differenzbesteuert verkaufen.
Kaufst du dagegen mit ausgewiesener Umsatzsteuer ein (zum Beispiel Restposten vom Großhändler mit Vorsteuer), gilt die normale Besteuerung.
So wird gerechnet
Die Umsatzsteuer steckt in der Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis:
Umsatzsteuer = (Verkaufspreis − Einkaufspreis) ÷ 1,19 × 0,19
Beispiel: Ein Laptop kostet dich 100 € von privat und geht für 229 € weg. Die Differenz beträgt 129 €, darin stecken 20,60 € Umsatzsteuer. Bei normaler Besteuerung wären es 36,56 €. Du behältst also knapp 16 € mehr.
Ist die Differenz null oder negativ, fällt für diesen Verkauf keine Umsatzsteuer an. Einen Verlust kannst du bei der Einzelberechnung aber nicht mit anderen Verkäufen verrechnen.
Was auf der Rechnung stehen muss
- Keine Umsatzsteuer ausweisen. Wer sie trotzdem ausweist, schuldet sie zusätzlich.
- Der Pflichthinweis auf die Sonderregelung, zum Beispiel „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ (§ 14a Abs. 6 UStG).
- Sonst alles wie bei jeder Rechnung: Name und Anschrift, Datum, Rechnungsnummer, Artikel, Preis.
Einzeldifferenz oder Gesamtdifferenz
Normal rechnest du je Artikel (Einzeldifferenz). Für Gegenstände bis 750 € Einkaufspreis (seit 2025, vorher 500 €) darfst du auch alle Verkäufe eines Zeitraums zusammenrechnen (Gesamtdifferenz). Das lohnt sich bei vielen günstigen Artikeln, verlangt aber saubere Aufzeichnungen. Sprich die Wahl mit deinem Steuerberater ab.
Typische Fehler
- Kein Ankaufsbeleg. Ohne Nachweis, dass du ohne Umsatzsteuer gekauft hast, kann das Finanzamt die normale Besteuerung verlangen. Halte Verkäufer, Datum und Preis fest.
- Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen. Dann schuldest du sie voll.
- Marge falsch kalkuliert. Wer die Steuer auf den ganzen Preis rechnet, kauft zu vorsichtig ein. Wer sie vergisst, kauft zu teuer ein.
- Fehlende Aufzeichnungen. Einkaufspreis, Verkaufspreis und Differenz müssen je Artikel nachvollziehbar sein.
So hilft RefurbOS
RefurbOS erfasst den Ankaufstyp gleich beim Einkauf, erstellt den Ankaufsbeleg, rechnet die Marge nach § 25a live und setzt den Pflichthinweis automatisch auf die Rechnung. Die § 25a-Aufzeichnung kommt mit dem Steuerpaket für deinen Steuerberater. Deine Marge je Artikel rechnest du kostenlos mit dem §25a-Margenrechner.
Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft dein Steuerberater.
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