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Ratgeber für Wiederverkäufer

An- und Verkauf gründen: Gewerbe, Steuer und Ablauf

Einen An- und Verkauf gründen: Gewerbeanmeldung, Erlaubnis bei hochwertiger Ware, Kleinunternehmer oder § 25a, Ankauf mit Beleg, Kasse und Kalkulation.

Stand: 25. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Was ein An- und Verkauf ist
  2. Gewerbe anmelden
  3. Umsatzsteuer: Kleinunternehmer oder § 25a
  4. Jeden Ankauf belegen
  5. Laden, online oder beides
  6. Richtig kalkulieren
  7. Häufige Fragen
  8. So hilft RefurbOS

Kurz gesagt: Ein An- und Verkauf kauft gebrauchte Ware an und verkauft sie mit Gewinn weiter, im Laden, online oder beides. Du meldest ein Gewerbe an, klärst die Umsatzsteuer, belegst jeden Ankauf und kalkulierst den Einkaufspreis vom Verkaufspreis aus rückwärts.

Was ein An- und Verkauf ist

Gebrauchtwarenhandel heißt: Du kaufst Ware von Privatleuten oder anderen Händlern, prüfst und bereitest sie auf und verkaufst sie weiter. Typisch sind Elektronik, Mode, Bücher, Vinyl, Spielzeug, Sammlerstücke und Haushaltswaren. Der Gewinn entsteht beim Einkauf: Wer zu teuer ankauft, holt das beim Verkauf nicht mehr auf.

Gewerbe anmelden

Du meldest beim Gewerbeamt deiner Gemeinde ein Gewerbe an. Handelst du mit hochwertigen Konsumgütern wie Unterhaltungselektronik, Computern, Fotoapparaten oder Schmuck, ist das ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (§ 38 Gewerbeordnung): Das Amt prüft dann deine Zuverlässigkeit, meist mit einem Führungszeugnis.

Nach der Anmeldung meldet sich das Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung.

Umsatzsteuer: Kleinunternehmer oder § 25a

  • Kleinunternehmer: Bleibt dein Umsatz unter den Grenzen (höchstens 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr), weist du keine Umsatzsteuer aus.
  • Differenzbesteuerung nach § 25a: Darüber zahlst du Umsatzsteuer, bei Ware von Privatleuten aber nur auf deine Marge. Das ist für den An- und Verkauf meist die beste Wahl. Mehr im Artikel Differenzbesteuerung einfach erklärt.
  • Regelbesteuerung: Kaufst du Ware mit ausgewiesener Umsatzsteuer ein, etwa Neuware vom Großhändler, rechnest du normal mit Vorsteuer.

Jeden Ankauf belegen

Für Ware von Privat gibt es keine Rechnung. Du stellst deshalb selbst einen Ankaufsbeleg aus: Verkäufer, Ware, Preis, Datum, am besten mit Unterschrift. Er ist dein Nachweis für Finanzamt und Herkunft. Mehr im Artikel Ankaufsbeleg beim Privatankauf.

Laden, online oder beides

  • Laden: Eine Registrierkasse ist keine Pflicht. Nutzt du eine elektronische Kasse, braucht sie eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Alternativ führst du eine offene Ladenkasse mit täglichem Kassenbericht.
  • Online: Marktplätze wie eBay, Kaufland, Etsy, Cardmarket oder Vinted bringen Reichweite, jede mit eigenen Gebühren. Vergleichen kannst du sie mit den Gebührenrechnern.
  • Beides: Dann führst du einen Bestand für alle Kanäle, damit kein Stück doppelt verkauft wird. Siehe Auf mehreren Kanälen verkaufen.

Richtig kalkulieren

Starte beim realistischen Verkaufspreis und zieh Gebühren, Versand, Teile, Umsatzsteuer und deinen Zielgewinn ab. Was übrig bleibt, ist dein Höchstpreis beim Ankauf. Die Formel steht im Artikel Höchstpreis beim Ankauf berechnen.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Erlaubnis für einen An- und Verkauf?

Du brauchst eine Gewerbeanmeldung. Beim Handel mit hochwertigen Konsumgütern wie Elektronik oder Schmuck prüft das Gewerbeamt zusätzlich deine Zuverlässigkeit.

Muss ich im An- und Verkauf eine Kasse haben?

Nein. Wenn du aber eine elektronische Kasse nutzt, braucht sie eine TSE. Ohne elektronische Kasse führst du eine offene Ladenkasse mit Kassenbericht.

Welche Umsatzsteuer gilt für gebrauchte Ware?

Unter den Grenzen der Kleinunternehmerregelung keine. Darüber gilt für Ware von Privatleuten meist die Differenzbesteuerung nach § 25a: Umsatzsteuer nur auf die Marge.

Wie viel darf ich beim Ankauf zahlen?

So viel, dass nach Gebühren, Kosten, Steuer und deinem Zielgewinn noch alles aufgeht. Rechne vom Verkaufspreis rückwärts, statt zu schätzen.

So hilft RefurbOS

RefurbOS ist die Warenwirtschaft für den An- und Verkauf: Höchstpreis vor dem Ankauf, Ankaufsbeleg, Bestand mit Zustand und Fotos, Verkauf im Laden und auf Marktplätzen ohne Doppelverkauf, Rechnungen mit Differenzbesteuerung und ein Steuerpaket für deine Steuerberatung.

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft dein Steuerberater.

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