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Ratgeber für Wiederverkäufer

Sammelkarten und § 25a: Differenzbesteuerung für Kartenhändler

Wann Kartenhändler die Differenzbesteuerung nutzen: Ankauf von Privat, Gesamtdifferenz bis 750 €, geöffnete Booster, Rechnungshinweis und Plattform-Meldungen.

Stand: 25. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit

Inhalt
  1. Wann § 25a für Karten gilt
  2. Einzeldifferenz oder Gesamtdifferenz
  3. Was auf die Rechnung gehört
  4. Ankauf von Sammlungen belegen
  5. Plattformen melden an das Finanzamt
  6. Häufige Fragen
  7. So hilft RefurbOS

Kurz gesagt: Kaufst du Einzelkarten oder Sammlungen von Privatleuten an, zahlst du mit der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG Umsatzsteuer nur auf deine Marge. Für Karten, die du mit ausgewiesener Umsatzsteuer gekauft hast, etwa Booster vom Großhändler, gilt sie nicht.

Wann § 25a für Karten gilt

Die Differenzbesteuerung gilt für gebrauchte Gegenstände, beim Einkauf ohne Vorsteuer. Typische Fälle im Kartenhandel:

  • Einzelkarten und Sammlungen von Privatleuten.
  • Karten von Kleinunternehmern, die keine Umsatzsteuer ausweisen.
  • Karten von anderen Händlern, die selbst nach § 25a verkauft haben.

Nicht nach § 25a laufen Karten, für die du Vorsteuer ziehen konntest, zum Beispiel aus Displays oder Boostern, die du mit Rechnung und Umsatzsteuer gekauft und selbst geöffnet hast.

Einzeldifferenz oder Gesamtdifferenz

Normalerweise rechnest du die Marge je Karte: Verkaufspreis minus Einkaufspreis. Bei Sammlungen ist der Einkaufspreis einer einzelnen Karte aber oft unklar. Für Gegenstände mit einem Einkaufspreis bis 750 € erlaubt das Gesetz deshalb die Gesamtdifferenz: Du rechnest die Summe aller Verkäufe minus die Summe aller Einkäufe eines Zeitraums. Eine negative Gesamtdifferenz eines Zeitraums kannst du nicht mit späteren Zeiträumen verrechnen.

Was auf die Rechnung gehört

Bei der Differenzbesteuerung weist du keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen steht auf der Rechnung der Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“. Der Käufer kann sich daraus keine Vorsteuer ziehen. Mehr im Artikel Differenzbesteuerung einfach erklärt.

Ankauf von Sammlungen belegen

Für jede Sammlung von Privat stellst du einen Ankaufsbeleg aus: Verkäufer, Datum, Gesamtpreis und möglichst eine Liste der wertvollen Karten. Das ist dein Nachweis für den Einkaufspreis. Wie der Beleg aussieht, steht im Artikel Ankaufsbeleg beim Privatankauf.

Plattformen melden an das Finanzamt

Cardmarket, eBay und andere Plattformen melden Verkäufer an das Bundeszentralamt für Steuern, wenn sie in einem Jahr 30 oder mehr Verkäufe haben oder mehr als 2.000 € einnehmen. Wer regelmäßig mit Gewinnabsicht verkauft, handelt gewerblich und sollte seine Umsätze ohnehin sauber erfassen. Was Cardmarket je Verkauf behält, zeigt der Cardmarket-Gebührenrechner.

Häufige Fragen

Gilt die Differenzbesteuerung für alle Sammelkarten?

Nur für Karten, bei deren Einkauf du keine Vorsteuer ziehen konntest, typisch beim Ankauf von Privatleuten. Karten aus selbst geöffneten Boostern mit Rechnung laufen normal mit Umsatzsteuer.

Was ist die Gesamtdifferenz?

Statt je Karte rechnest du die Marge über alle Verkäufe und Einkäufe eines Zeitraums. Das ist für Gegenstände bis 750 € Einkaufspreis erlaubt und spart bei Sammlungen viel Aufteilerei.

Muss ich auf der Rechnung Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Bei § 25a steht keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, nur der Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“.

Gilt das auch für gegradete Karten?

Ja. Ob eine Karte gegradet ist, ändert nichts an der Steuer. Entscheidend ist, wie du sie eingekauft hast. Mehr zum Grading im Artikel Sammelkarten: Zustand und Grading.

So hilft RefurbOS

RefurbOS holt täglich den Cardmarket-Preisguide für deine Karten, zeigt dir den Höchstpreis beim Ankauf und erstellt Ankaufsbelege. Rechnungen bekommen bei § 25a automatisch den richtigen Hinweis, und das Steuerpaket für deine Steuerberatung enthält die § 25a-Aufzeichnung.

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft dein Steuerberater.

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Mehr zur Software für Sammelkarten: RefurbOS für Sammelkarten.

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