Ratgeber für Wiederverkäufer
OSS-Aufforderung von eBay trotz Differenzbesteuerung: Was tun?
eBay fragt nach OSS, obwohl du nur nach § 25a verkaufst? Warum OSS dann nicht greift, was du antwortest und was bei gemischter Ware gilt.
Kurz gesagt: Verkaufst du ausschließlich differenzbesteuerte Ware nach § 25a UStG, versteuerst du auch Verkäufe an Privatkunden im EU-Ausland in Deutschland. Das OSS-Verfahren brauchst du dafür nicht. Fordert eBay trotzdem OSS-Angaben, antwortest du mit einer kurzen Erklärung und belegst den Anteil deiner § 25a-Verkäufe.
Was OSS ist
Der One-Stop-Shop (OSS) ist ein Meldeverfahren für Fernverkäufe an Privatkunden in andere EU-Länder. Liegen deine Fernverkäufe über 10.000 € im Jahr (EU-weit zusammen), schuldest du die Umsatzsteuer im Land des Käufers. Über OSS meldest du diese Steuer gesammelt beim Bundeszentralamt für Steuern, statt dich in jedem Land zu registrieren.
Warum OSS bei § 25a nicht greift
Für differenzbesteuerte Lieferungen schließt das Gesetz die Regeln für Fernverkäufe ausdrücklich aus (§ 25a Abs. 7 UStG). Der Verkauf bleibt in Deutschland steuerbar, auch wenn der Käufer in Frankreich oder Österreich wohnt. Du versteuerst wie gewohnt deine Marge in der deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Daraus folgt:
- Verkaufst du nur nach § 25a, zählen diese Verkäufe nicht zur 10.000-€-Schwelle, und du musst dich nicht für OSS registrieren.
- Verkaufst du auch regelbesteuerte Ware (zum Beispiel Neuware oder Ankäufe mit Vorsteuer), zählen deren Fernverkäufe ins EU-Ausland zur Schwelle. Liegst du darüber, brauchst du OSS für diesen Teil. Die § 25a-Verkäufe bleiben trotzdem in Deutschland.
Warum eBay trotzdem fragt
eBay prüft gewerbliche Verkäufer mit Auslandsverkäufen und fragt nach Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und OSS-Registrierung. Ob du nach § 25a verkaufst, sieht eBay dabei nicht. Viele Händler erhalten deshalb Aufforderungen, obwohl OSS für sie nicht gilt.
So antwortest du
Antworte über das Formular oder die Nachricht, mit der eBay dich angeschrieben hat. Eine Vorlage zum Anpassen:
Wir verkaufen ausschließlich gebrauchte Gegenstände, die der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen. Nach § 25a Abs. 7 UStG sind die Regeln für Fernverkäufe auf diese Lieferungen nicht anzuwenden, der Ort der Lieferung bleibt Deutschland. Eine Registrierung im OSS-Verfahren ist für uns daher nicht erforderlich. Unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet: [Nummer]. Eine Übersicht unserer Verkäufe mit dem Anteil der Differenzbesteuerung fügen wir bei.
Hast du keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, nenne deine Steuernummer. Bewahre die Nachrichten von eBay und deine Antwort auf.
Den Anteil belegen
In RefurbOS findest du unter Steuer-Export die Plattform-Übersicht (auch im Steuerpaket): je Kanal und Jahr die Zahl der Verkäufe, den Umsatz und wie viel davon nach § 25a lief. Diese Liste kannst du eBay als Beleg mitschicken.
Wann du deine Steuerberatung fragen solltest
- Du verkaufst gemischt und kommst in die Nähe von 10.000 € Fernverkäufen.
- eBay schränkt dein Konto trotz Antwort ein.
- Du bist unsicher, ob einzelne Ankäufe wirklich unter § 25a fallen.
Mehr zur Differenzbesteuerung selbst im Artikel Differenzbesteuerung einfach erklärt. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung.
Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft dein Steuerberater.